Allgemeine Geschäftsbedingungen der SIWAsec GmbH
I. Auftragserteilung, Vertragsgegenstand
1.1 Der Beratungsvertrag kommt mit Eingang der Auftragsbestätigung der SIWAsec GmbH beim Auftraggeber zustande.
1.2 Vertragsgegenstand ist die Erbringung von dienstvertraglichen Beratungsleistungen nach Maßgabe des Angebotes der SIWAsec GmbH sowie der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
2.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der SIWAsec GmbH alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt, ihr alle zur Erbringung der Beratungsleistung notwendigen Informationen erteilt werden, und sie von allen relevanten Vorgängen/ Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge/ Umstände, die erst während der Tätigkeit der SIWAsec GmbH bekannt werden.
2.2 Auf Verlangen der SIWAsec GmbH hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen, sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen, soweit hierüber durch die SIWAsec GmbH eine Protokollierung angefertigt und vorgelegt wurde.
III. Leistungsänderungen
3.1 Die SIWAsec GmbH ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers in Bezug auf die Auftragsdurchführung Rechnung zu tragen, sofern der SIWAsec GmbH dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten und hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung und der Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar ist. Im Rahmen der konkreten Auftragsdurchführung stimmt sich die SIWAsec GmbH mit dem Auftraggeber bezüglich der angestrebten Zielsetzungen ab.
3.2 Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der SIWAsec GmbH oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich erweitertem Auftragsumfang, Vergütung und Terminierung. Soweit nichts anderes vereinbart ist und damit für den Auftraggeber keine unmittelbaren Nachteile verbunden sind, führt die SIWAsec GmbH in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung ihre Tätigkeit unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers im ursprünglichen Umfang fort.
IV. Zeit und Ort der Leistungserbringung, Unterbeauftragung
4.1 Die mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter der SIWAsec GmbH bestimmen ihren Arbeitsort und ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich.
4.2 Der SIWAsec GmbH ist es gestattet, sich zur Erbringung der vertraglichen Leistung und unbeschadet ihrer eigenen Haftung der Dienste Dritter (Subunternehmer) als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Der Auftraggeber ist zur Ablehnung des Subunternehmers im Falle des Vorliegens wichtiger Gründe berechtigt. SIWAsec GmbH ist jedoch im Falle der Einschaltung von Subunternehmern verpflichtet, diesen gleichlautende Verpflichtungen dieses Vertrages aufzuerlegen, insbesondere hinsichtlich sämtlichen Datenschutz- und Geheimhaltungsverpflichtungen.
V. Berichterstattung, Hinweispflicht
5.1 Die SIWAsec GmbH erstattet dem Auftraggeber Bericht über die laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl der SIWAsec GmbH einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.
5.2 In jedem Fall ist die SIWAsec GmbH verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Auftragssende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Soweit die Erstellung von Dokumenten Gegenstand der Leistungserbringung ist, wird vom Erfordernis eines Abschlussberichts abgesehen.
5.3 Nach Fertigstellung und Übergabe der vertraglich vereinbarten Berichte sind Einwände durch den Auftraggeber unverzüglich geltend zu machen. Beanstandungen teilt der Auftraggeber schriftlich der SIWAsec GmbH mit.
5.4 Nach Ablauf von zwei Wochen gehen der Auftraggeber und die SIWAsec GmbH einvernehmlich davon aus, dass der/die übergebene/n Bericht/e nicht zu beanstanden ist/sind.
5.5 Die Weitergabe des Berichtes/der Berichte oder sonstige Ergebnisse und beruflicher Äußerungen aus der Beratung der SIWAsec GmbH an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung derSIWAsec GmbH. Von diesem Zustimmungserfordernis ausgenommen sind mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen, soweit er an diesen direkt oder indirekt mit mindestens 50% beteiligt ist.
5.6 Soweit bei der Bearbeitung des der SIWAsec GmbH erteilten Beratungsauftrags für SIWAsec GmbH offensichtlich wird, dass rechtlich oder steuerlich relevante Sachverhalte außerhalb des erteilten Beratungsauftrages einer gesonderten Prüfung bedürfen, macht SIWAsec GmbH den Auftraggeber hierauf aufmerksam.
VI. Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen
6.1 Rechte am Arbeitsergebnis gehen nach näherer Absprache auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber erhält jedoch in jedem Fall ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen seines Geschäftsbetriebs.
6.2 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wird, stehen der SIWAsec GmbH unter Wahrung ihrer Geheimhaltungsverpflichtung, alle Rechte an und aus dem Arbeitsergebnis zu.
VII. Schweigepflicht, Datenschutz, Kommunikation
7.1 Die SIWAsec GmbH ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen/deren Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber die SIWAsec GmbH von dieser Schweigepflicht entbindet. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Erbringung der geschuldeten Leistung bestehen.
7.2 Die SIWAsec GmbH ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen zu erheben, zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen und zu speichern. Bei Einschaltung Dritter hat die SIWAsec GmbH deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
7.3 Der SIWAsec GmbH ist es gestattet, jederzeit unter freier Wahl des Mediums (E-Mail, Fax, Brief,...) zu kommunizieren. SIWAsec GmbH macht darauf aufmerksam, dass die schnelle und unkomplizierte Kommunikation über Telefax und elektronische Medien (E-Mail) mit einem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden sind. Besonders E-Mails können von Dritten wie eine Postkarte gelesen werden. Ferner macht SIWAsec GmbH darauf aufmerksam, dass E-Mails im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung grundsätzlich dem Datenzugriff gem. § 147 Abs.6 AO unterliegen.
VIII. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
8.1 Die SIWAsec GmbH verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dateien o.ä. sind während der Dauer des Vertrages auf schriftliche Anforderung - nach Erfüllung der Leistung - unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.
8.2 Die SIWAsec GmbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
IX. Haftung, Geltendmachungsfrist
9.1 SIWAsec GmbH haftet für seine Projektmitarbeiter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Die Haftung der SIWAsec GmbH aus dem zwischen ihr und dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit vorbehaltlich der obigen Regelung gem. Ziff.1 auf 250.000 € beschränkt.
9.3 Die Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben kann nur auf der Grundlage der Information des Auftraggebers erfolgen. Eine umfassende Ermittlung weiterer als der genannten Umstände ist in diesem Rahmen nicht möglich. Eine Haftung für Folgen aufgrund nicht mitgeteilter Informationen ist daher ausgeschlossen.
9.4 Bei Änderung der Rechtslage nach Beendigung des Auftrages besteht keine Verpflichtung, den Auftraggeber von sich aus darauf oder auf sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.
9.6 Schadensersatzansprüche können nur innerhalb von zwölf Monaten nach Kenntniserlangung vom Schaden und anspruchsbegründenden Ereignissen, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach Entstehung des Anspruches oder innerhalb von drei Jahren nach Auftragsbeendigung geltend gemacht werden (Ausschlussfristen). Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
X. Auftragsdauer
Der Beratungsauftrag endet mit Übergabe der nicht beanstandeten Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
XI. Liefer- und Zahlungsbedingungen
11.1 Die Lieferung der vereinbarten Dienstleistungen erfolgt gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung.
11.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung, mindestens 1x monatlich. Alle Rechnungen sind sofort und rein netto zahlbar.
XII. Aufwendungsersatz
12.1 Der Auftraggeber erstattet der SIWAsec GmbH folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen. Zu einem diesbezüglichen Nachweis ist die SIWAsec GmbH auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers hin verpflichtet.
12.2. Zum Ersatz aller sonstigen Aufwendungen der SIWAsec GmbH ist der Auftraggeber verpflichtet, soweit die Aufwendungen zur Erbringung der vertraglichen Leistung notwendig und angemessen sind und diese im Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorhersehbar waren. Die SIWAsec GmbH ist wiederum zum ordnungsgemäßen Nachweis der Aufwendungen verpflichtet.
XIII. Sonstiges
13.1 Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung sind alle gegenseitigen Leistungspflichten der Vertragsparteien aus diesem Vertrag erfüllt.
13.2 Für die Versteuerung der Vergütung hat die SIWAsec GmbH selbst zu sorgen. Auftraggeber und SIWAsec GmbH sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung des Beratungsauftrags kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet wird, auch wenn Mitarbeiter der SIWAsec GmbH über einen längeren Zeitraum in den Räumlichkeiten des Auftraggebers seine/ihre Tätigkeiten verrichtet/-n und in diesem Rahmen den Weisungen des Auftraggebers unterliegen sollten. Die SIWAsec GmbH sichert ausdrücklich zu, dass ihre Mitarbeiter auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für den Auftraggeber tätig sind.
13.3 Die Angebote, Planungsunterlagen und sämtliche Dokumente von SIWAsec GmbH sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne deren schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt, verändert, noch weitergegeben und keinem unbefugten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Dokumente ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner gegenüber SIWAsec GmbH zur Schadenersatzleistung verpflichtet.
XIV. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig.
14.2 Es gilt das deutsche Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.
14.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen, aus welchen Gründen auch immer, ungültig sein oder werden, kommen die Vertragsparteien überein, dass diese die Wirksamkeit des Gesamtvertrages nicht berührt. Vielmehr wird diese Bestimmung durch eine solche ersetzt, die den wirtschaftlichen Sinn derselben am ehesten erfüllt.
